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  • 5. April 2017
  • By virginia
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Zentrale Termin- und Aufgabenverwaltung

Die Wahlordnung sieht festgelegte Termine und Fristen vor, deren Einhaltung unbedingt notwendig ist, um keine Wahlanfechtung zu provozieren. Durch unser zentrales Termin- und Aufgabenverwaltungssystem ist die Wahlkommission wie auch alle weiteren Gremien immer auf dem aktuellen Wissensstand und kann steuernd bei Terminrisiken eingreifen.