Wählerverständigung und Aufgaben-/Terminverwaltung
Wer darf wo, wann und was wählen. Die gesetzliche Definition.
Aus umfangreichen, personalisierten Daten entsteht anonyme Stimmabgabe.
Eine sorgfältig erstellte Wählerevidenz ist die Grundlage für ein gesetzlich genutztes Wahlrecht, das an verschiedenen Orten oder auch mobil, händisch oder elektronisch verschiedenen Elektoraten Stimme verleihen wird.
Zentrales Termin- und Aufgabenmanagement für alle beteiligten Rollen im Rahmen der Wahldurchführung (Wahlkommission, Wahlveranstalter, Wählerin und Wähler, Überprüfungsstelle)