Mit der Auflage der einsehbaren Wählerliste wird die Berechtigung zur Stimmabgabe offiziell bekannt gemacht. Diese persönliche Wahlberechtigung ist darüberhinaus via Internet durch den Wähler oder die Wählerin abrufbar. Natürlich besteht hier durch eine geschützte Zugangsmethode jeweils die Möglichkeit, ausschließlich die persönlichen Adressdaten und die Wahlkarten direkt online zu korrigieren oder zu beziehen.
Mit der Offizialisierung der Wahlberechtigung wird den Wählern und Wählerinnen die Möglichkeit des Einspruchs bei Fehlern gegeben, um hier dem Wahlrecht jedes Wählers/jeder Wählerin gerecht zu werden. Der Einspruch wird ebenfalls in unserer zentralen Datenbank erfasst und durch die Wahlkommission entsprechend bearbeitet.